Landesvorstand
Der Landesgruppenvorstand führt die Geschäfte der Landesgruppe und koordiniert die Tätigkeit der angeschlossenen Bundesländer, wenn es das Interesse der Vereinigung auf Landesebene erfordert.
Er bereitet die Anträge für die Delegiertenversammlung oder die Mitgliederversammlung vor und führt deren Beschlüsse durch. Die Delegiertenversammlung oder die Mitgliederversammlung beschließen jeweils auf die Dauer von 4 Jahren die Wahl des Landesgruppenvorstandes.